Audionversuchserlaubnis

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In den ersten Jahren des Rundfunks, bis etwa Mitte 1925, musste jeder, der Rundfunkempfänger selbst bauen wollte bzw. damit bastelte eine sogenannte Audionversuchserlaubnis erwerben. Sie war in etwa so aufgebaut, wie die heutige Amateurfunkprüfung und diente dazu Störungen, wie sie z.B. durch angezogene Rückkopplung enstehen können, gering zu halten.